Wenn Sie ein erkranktes oder verletztes Wildtier finden, helfen wir natürlich auch hier. Eine Grundbehandlung erfolgt gegen reine Medikamentenkosten, wenn diese zu den Sprechzeiten erfolgt.
Werden spezielle, größere Behandlungsverfahren gewünscht (z.B. Frakturbehandlungen), werden diese in Rechnung gestellt, soweit nicht ein Träger
(z.B. Tierschutz, Jagdpächter) die Kosten übernehmen kann.
Am Wochenende oder nachts wird leider auch hier ein erhöhter Satz berechnet!
Also lassen Sie die Tiere nicht leidend zurück.
Wir schauen uns das Tier gerne an und entscheiden mit Ihnen wie zu helfen ist.
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